Nicht erst im Alter kann es im Leben zu einer Situation kommen, in der man nicht mehr für sich selber entscheiden kann.
Gut für diejenigen, die eine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Ein Unfall, eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung – dann kann die selbstbestimmt ausgesuchte Vertrauensperson mit der Vollmacht für Sie planen und entscheiden. Das Wohl und die Wünsche der Vollmachtgebenden sind dabei unbedingt zu beachten.
Zum Beispiel im Kontakt zu Ärzt_innen, zu einer Bank oder einer Krankenkasse – über Inhalt und Zweck einer solchen Vorsorgevollmacht klärt Sie der Betreuungsverein auf.