Mittels einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall, dass für Sie eines Tages eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss, eine bestimmte Person für diese Aufgabe benennen oder ausschließen. Das Gericht muss Ihre Wünsche prüfen und kann nur dann von Ihren Vorgaben abweichen, wenn dies nach Einschätzung des Gerichtes zu Ihrem Wohl geschieht.
Die Betreuungsverfügung eignet sich aber auch für diejenigen, die zukünftigen unbekannten Betreuenden ihre Wünsche, Vorlieben und Abneigungen mitteilen möchten – für den Fall, dass Sie sich selber nicht mehr äußern können.
Möchten Sie mehr darüber erfahren? Wir beraten Sie gern.