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FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Betreuungsrecht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten selbsbestimmt zu regeln, können Sie schon heute eine Person Ihres Vertrauens für diese Aufgabe bevollmächtigen. Das deutsche Recht sieht keine automatische Angehörigenvertretung vor, so dass auch Ehepartner, Kinder und Eltern entweder bevollmächtigt oder durch ein Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden müssen, um rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können. Gibt es in Ihrem Umfeld eine vertrauenswürdige Person, die sich bereit erklärt, die Vollmacht für Sie zu übernehmen, ist dies eine gute Möglichkeit, ein gerichtliches Betreuungsverfahren zu vermeiden.

Wie kann ich vorsorgen?

Für den Fall, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln, wie z.B. Bankgeschäfte, Behördenangelegenheiten, Entscheidungen über medizinische Behandlungen, können Sie beizeiten Vorsorge treffen. Es gibt drei Möglichkeiten der Vorsorge:

– Vorsorgevollmacht

– Betreuungsverfügung

– Patientenverfügung

Muss die Vollmacht notariell beurkundet werden?

Eine notariell beurkundete Vollmacht ist hinsichtlich Ihrer Akzeptanz sicher die beste Form der Vollmacht. Sie ist jedoch nur dann zwingend erforderlich, wenn der Vollmachtgeber im Besitz einer Immobilie ist und der Vollmachtnehmer in die Lage versetzt werden soll, auch in diesem Bereich Rechtsgeschäfte tätigen zu können. Wird eine private Vollmacht erstellt, muss diese durch eine Bankvollmacht ergänzt werden. Aus Erfahrung empfiehlt sich eine Bankvollmacht auch bei notariellen Vollmachten. Bei der Betreuungsbehörde kann man seine Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigen lassen.

Was sollte ich bei der Auswahl der Bevollmächtigten beachten?

Da eine Vollmacht leicht missbraucht werden kann, sollten Sie unbedingt nur Personen, denen Sie vollkommen vertrauen, als Bevollmächtigte benennen. Setzen Sie mehrere Personen ein, so achten Sie darauf, dass die Bevollmächtigten auch untereinander ähnliche Vorstellungen haben und an „einem Strang“ ziehen. Von Vorteil ist es, wenn wenigstens ein Bevollmächtigter deutlich jünger ist als Sie selbst, da der Bevollmächtigte eventuell über viele Jahre hinweg tätig werden soll.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mittels einer Betreuungsverfügung können Sie schon für den Fall, dass für Sie einmal eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss, eine bestimmte Person für diese Aufgabe benennen oder ausschließen. Das Gericht muss Ihre Wünsche prüfen und kann nur dann von Ihren Vorgaben abweichen, wenn dies zu Ihrem Wohl geschieht. Die Betreuungsverfügung eignet sich auch für diejenigen, die einem unbekannten Betreuer in der Zukunft ihre Wünsche, Vorlieben und Abneigungen mitteilen möchten für den Fall, dass sie selber diese nicht mehr äußern können. Auf diesem Wege lässt sich vorsorgen, auch wenn keine Person des Vertrauens für eine Vollmacht benannt werden kann.

Muss ich eine Patientenverfügung haben?

Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie eine Patientenverfügung verfassen oder nicht. 2009 hat der Gesetzgeber die Patientenverfügung rechtlich geregelt, d.h. eine Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt bindend. Liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor, so gilt der mutmaßliche Wille. Darunter versteht der Gesetzgeber mündliche Äußerungen (zu medizinischen Behandlungsfragen), die der Patient früher vor Zeugen getätigt hat. Gibt es keine Patientenverfügung und hat der Patient niemals mit Jemandem über seine medizinischen Behandlungswünsche gesprochen, so müssen alle Behandlungen, die medizinisch indiziert sind, durchgeführt werden.

Welche Angaben dürfen in einer Patientenverfügung nicht fehlen?

Vom Gesetzgeber ist die schriftliche Form der Patientenverfügung vorgegeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung muss der Verfasser volljährig und einwilligungsfähig sein. Darüber hinaus müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, die Anschrift sowie die Unterschrift auf der Patientenverfügung vermerkt sein. Es ist empfehlenswert, die Verfügung von einem Zeugen unterschreiben zu lassen, der bestätigt, dass die Patientenverfügung im Zustand der Geschäftsfähigkeit erfasst wurde. Eine Patientenverfügung gewinnt an Aussagekraft, wenn sie in regelmäßigen Abständen neu unterschrieben und datiert wird. So lässt sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachvollziehen, dass sich der Verfasser kontinuierlich mit seinen Verfügungen befasst hat.

Wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Eine Betreuung kann vom Betroffenen selbst beantragt werden. Oft regen Familienangehörige oder Freunde, aber auch soziale Einrichtungen eine Betreuung bei Gericht an. Vor der Entscheidung des Richters durch einen Gerichtsbeschluss erstellt die Betreuungsbehörde einen Sozialbericht und prüft, ob nicht andere Unterstützungsangebote vermittelt werden können. Ein psychiatrischer Facharzt erstellt ein medizinisches Gutachten über die Notwendigkeit der Betreuung. Sie alle sprechen mit dem Betroffenen und machen sich ein eigenes Bild von der Situation. Ist der Betroffene nicht in der Lage, sich in dem Verfahren selbst zu vertreten, bestellt das Gericht in der Regel einen Verfahrenspfleger, der keine Betreuerfunktion hat und ausschließlich die Interessen des Betroffenen im Betreuungsverfahren wahrnimmt. Nach Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht wird die Betreuung angeordnet und ein geeigneter Betreuer bestellt.

Sollte umgehend ein Betreuer bestellt werden müssen, so kann zunächst eine vorläufige Betreuung angeordnet werden.

Welche Auswirkungen hat eine Betreuung?

Die Anordnung der Betreuung hat auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten keinen Einfluss. Er kann also weiter z.B. Bankgeschäfte tätigen und Kaufverträge  oder Mietverträge abschließen, sofern er die dafür erforderliche natürliche Einsichtsfähigkeit besitzt.

In Fällen, in denen der Betreute sich und sein Vermögen durch krankheitsbedingt verschwenderischen Umgang mit Geld ( z.B. Kaufsucht, Spielsucht, unreflektierter Abschluss von Versandhaus- oder Haustürgeschäften) in Gefahr bringt, kann zusätzlich ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, der die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge von der Genehmigung des Betreuers abhängig macht.

 

Welche Aufgaben hat der rechtliche Betreuer?

Der Betreuer vertritt den Betreuten innerhalb der ihm übertragenen Aufgabenkreise (z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten) gerichtlich und außergerichtlich, wobei er Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen hat, soweit es dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zumutbar ist.

Was kostet eine rechtliche Betreuung?

Bei einer ehrenamtlichen Betreuung fällt nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 399,00 € jährlich an. Eine beruflich geführte Betreuung kostet mehr. Die Höhe hängt von der Qualifiaktion des Betreuers und dem tatsächlichen Aufwand ab. Entscheidend ist, ob der Betreute zu Hause oder im Heim lebt, ob die Betreuung neu eingerichtet wird und damit viel zu regeln ist oder ob es bereits ein lange bestehender und geregelter Fall ist.

Es gibt gesetzlich festgelegte Pauschalen, die auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betreuten berücksichtigen. Stark vereinfacht, bewegt sich die Vergütung eines beruflichen Betreuers mit (Fach-)Hochschulausbildung :

• bei einem Heimbewohner zwischen 88,00 € und 242,00 € monatlich,

• bei jemand in der eigenen Wohnung zwischen 154,00 € und 374,00 € monatlich.

Die Kosten für die Vergütung eines Berufsbetreuers trägt der Betreute selbst, solange er über mehr als 2600,00 € verfügt.

Gebühren und gerichtliche Auslagen werden erhoben, wenn das Vermögen des Betreuten nach Abzug der Verbindlichkeiten 25.000,00 € übersteigt. Bei der Berechnung bleibt der Wert einer selbsgenutzten Immobilie außer Ansatz.

Bei nicht vermögenden Betreuten werden die Betreuungs- und Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen.

Konkrete Berechnungsgrundlagen finden sich in dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG).

Ist es zwingend erforderlich eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?

Nein, das entscheidet jeder für sich. Es gibt Menschen, die gerne rechtzeitig vorsorgen, andere lassen es auf sich zukommen. Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln und haben nicht vorgesorgt, so wird das Gericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellen. Dies ist in der Regel eine Person aus dem familiären Umfeld, nur wenn dort keine Person zur Verfügung steht wird eine Ihnen zunächst unbekannte Person eingesetzt. Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch befugt für Sie zu handeln. Auch Ihre Angehörigen brauchen entweder eine Vorsorgevollmacht von Ihnen oder eine Bestellung zum Betreuer vom Gericht um für Sie entscheiden zu können.

Kann ich auch mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja, dies ist im Verhinderungsfall sogar sehr sinnvoll und hilfreich. Sie können eine Person zum Hauptbevollmächtigten erklären und für den Verhinderungsfall Vertreter benennen. Sie sollten dies vorher mit allen Bevollmächtigten besprechen, schließlich müssen Ihre Vollmachtnehmer bereit und in der Lage sein, diese Aufgabe langfristig zu übernehmen.

Kann ich eine Vollmacht widerrufen?

Solange Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Dafür müssen Sie lediglich alle Originale der Vollmacht vernichten.

Wo sollte ich meine Vollmacht aufbewahren?

Die Vollmacht ist ein wichtiges Dokument und gehört in die Hände der/des Bevollmächtigten. Wird dieses nicht gewünscht, muss sichergestellt sein, dass die/der Bevollmächtigte weiß, wo sich die Vollmacht befindet und sein Zugang zur Vollmacht sichergestellt ist. Die Vorsorgevollmacht kann bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden. Das gilt auch für eine Betreuungsverfügung. Die Registrierung einer Patientenverfügung ist ebenfalls möglich, allerdings nur in Kombination mit einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung.

Was ist eine Patientenverfügung?

Für den Fall, dass Sie selbst einmal nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten, können Sie in einer Patientenverfügung im Vorwege ihre Zustimmung bzw. Ihre Ablehnung zu bestimmten Behandlungsmöglichkeiten erteilen. Das Verfassen einer Patientneverfügung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, über die Sie sich gut informieren sollten. Bedenken Sie bitte, dass eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung gekoppelt sein sollte. Nur ein autorisierter rechtlicher Vertreter ist berechtigt, Ihren Vorgaben gegenüber Ärzten und Pflegepersonen Geltung zu verschaffen.

Ist es sinnvoll Vordrucke zu verwenden?

In Deutschland gibt es unzählige Vordrucke für eine Patientenverfügung. Da es sich bei dieser Verfügung um ein sehr individuelles Schriftstück handelt, sollten Sie keinen Vordruck verwenden. Allerdings können Vordrucke als Vorlagen für Sie bei der Anfertigung Ihrer Patientenverfügung hilfreich sein.

Wie stelle ich sicher, dass meine Patientenverfügung im Notfall bekannt wird?

Idealerweise führen Sie immer einen Notfallausweis in Ihrer Geldbörse mit sich. In diesem Ausweis sind die Daten Ihres Bevollmächtigten vermerkt. Ihr Bevollmächtigter oder Ihre Angehörigen müssen wissen, wo Sie das Original zu Hause aufbewahren, damit das Original im Notfall dem behandelnden Arzt vorgelegt werden kann. Es ist sinnvoll eine Kopie Ihrer Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt zu hinterlegen.

Wie ist der Umgang mit einer Patientenverfügung in Notfallsituationen?

Sobald im Rahmen einer Notfallsituation ärztliche Hilfe notwendig wird, sind Ärzte verpflichtet, alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um das Leben des Patienten zu retten. An dieser Stelle wird sich die Frage nach einer Patientenverfügung also nicht stellen. Sobald sich die Lage des Patienten aber stabilisiert hat, werden die persönlichen Verfügungen für den weiteren Behandlungsverlauf herangezogen werden müssen.

Wann und von wem wird eine gesetzliche Betreuung eingerichtet?

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der volljährige Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen und keine anderen Hilfsmöglichkeiten existieren.

Typische Krankheiten, die einer Betreuung zugrunde liegen, sind Altersdemenzen, Psychosen (z.B. Schizophrenie, Manie, Depressionen), Suchtkrankheiten (Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht) und geistige Behinderungen.

Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn eine ausreichende Vorsorgevollmacht vorliegt.

Welches Ziel hat eine rechtliche Betreuung?

Die Betreuung soll dem Wohl des Betreuten dienen. Er soll befähigt werden, sein Leben nach eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Ein Betreuer soll den Wünschen des Betreuten nachkommen und wichtige Angelegenheiten vor der Erledigung mit ihm oder ihr besprechen. Der Betreuer soll dazu beitragen, dass die Krankheit oder Behinderung beseitigt, gelindert oder deren Folgen gemindert werden.

Wer kann Betreuer werden?

Betreuungen werden oft von Familienangehörigen übernommen. Voraussetzung ist, dass sie fachlich und persönlich geeignet sind, in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu erledigen und ihn im erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.

Auch andere, sozial engagierte Personen können eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Steht kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung oder sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, übernehmen diese Aufgaben Betreuer, die für einen Betreuungsverein, für eine Behörde oder freiberuflich tätig sind. Die Entscheidung darüber liegt beim Betreuungsgericht. Der Betreute kann jemanden vorschlagen.

Wie werden rechtliche Betreuer kontrolliert?

Wie lange dauert die rechtliche Betreuung?

Das Gericht überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung einer Betreuung noch vorliegen. Die Betreuung muss aufgehoben werden, wenn der Betreute wieder in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen.

Wo bekommen ehrenamtliche Betreuer_innen Unterstützung?

Ehrenamtliche Betreuer_innen können sich bei Betreuungsvereinen beraten lassen, sich aber auch direkt an die Amtsgerichte und Betreuungsbehörden wenden. Die Betreuungsvereine bieten den Ehrenamtlichen neben der Beratung eine Einführung in die Aufgabe, Fortbildung sowie Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern an.