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Betreuungsverfügung

Was ist eine

Betreuungsverfügung?

Mittels einer Betreuungsverfügung können Sie schon für den Fall, dass für Sie einmal eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss, eine bestimmte Person für diese Aufgabe benennen oder ausschließen. Das Gericht muss Ihre Wünsche prüfen und kann nur dann von Ihren Vorgaben abweichen, wenn dies zu Ihrem Wohl geschieht.

 

Die Betreuungsverfügung eignet sich auch für diejenigen, die einem unbekannten Betreuer in der Zukunft ihre Wünsche, Vorlieben und Abneigungen mitteilen möchten für den Fall, dass sie selber diese nicht mehr äußern können. Auf diesem Wege lässt sich vorsorgen, auch wenn keine Person des Vertrauens für eine Vollmacht benannt werden kann.

 

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Wenn Sie Fragen zum Thema Betreuungsverfügung haben oder sichergehen möchten, dass Ihre Betreuungsverfügung in Ihrem Sinne und rechtlich sicher verfasst ist, können Sie sich gern an die Mitarbeitenden unseres Betreuungsvereins wenden.

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Unsere Beratungsthemen u.a.

Vorsorgemöglichkeiten
  • Beratung zur Erstellung und zur Wirksamkeit von Vollmachten
  • Informationsbroschüren zum Thema
  • Beratung von Vollmachtgebenden und Vollmachtnehmer_innen
  • Aufklärung rund um die Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Vorträge und Schulungen zu allen Bereichen, auf Wunsch auch für Institutionen, Vereine und Unternehmen
Betreuungsrecht
  • Beratung ehrenamtlicher Betreuer_innen
  • Einführungsveranstaltungen
  • Fortbildungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Fachtagungen
  • Fachliteratur
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Standorte des Betreuungsvereins

Altona: info@bv-altona.de

Eimsbüttel: bv.eimsbuettel@insel-ev.de oder 040 380 38 36 810

Harburg: bv.harburg@insel-ev.de oder 040 380 38 36 850

 

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FAQs zum Betreuungsrecht

Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Betreuungsrecht, rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung gesammelt. Diese finden Sie unter Service/FAQ oder hier: