Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein sollten Ihre Angelegenheiten selbstbestimmt zu regeln, können Sie schon heute eine Person Ihres Vertrauens für diese Aufgabe bevollmächtigen.

Das deutsche Recht sieht keine automatische Angehörigenvertretung vor, so dass auch Ehepartner, Kinder und Eltern entweder bevollmächtigt oder durch ein Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden müssen, um rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können.

Gibt es in Ihrem Umfeld eine vertrauenswürdige Person, die sich bereit erklärt, die Vollmacht für Sie zu übernehmen, so ist dies eine gute Möglichkeit, um ein gerichtliches Betreuungsverfahren zu vermeiden.

Für weitere Informationen, Beratung oder Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht besuchen Sie uns während unserer Sprechstunde oder rufen Sie uns an.