Übernahme von Betreuungen

Unsere Vereinsbetreuer_innen übernehmen die Interessenvertretung für Menschen, für die keine ehrenamtliche Betreuungsperson gefunden werden kann – wenn z. B. die Aufgabenstellung zu schwierig ist oder für die Kontaktaufnahme zum betreuten Menschen Kenntnisse seiner Muttersprache erforderlich sind.

Die Beachtung der Wünsche der von uns betreuten Menschen ist Voraussetzung bei unserer Betreuungstätigkeit. Ist die Willensbildung krankheitsbedingt beeinträchtigt, sollen bei Entscheidungen die Interessen der betroffenen Person berücksichtigt und zu ihrem/seinem Wohl umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Kommunikation mit allen am Betreuungsprozess Beteiligten.

Unser Ziel ist es, den rehabilitativen Gedanken des Betreuungsgesetzes so umzusetzen, dass unsere professionelle Betreuung möglichst überflüssig wird. Geeignete Betreuungen können dann an ehrenamtlich tätige Betreuer_innen abgegeben werden oder die Betreuung kann aufgehoben werden.

Jede_r Vereinsbetreuer_in von Insel e.V. wird persönlich vom Betreuungsgericht bestellt. Das heißt, nicht der Verein, sondern der/die einzelne Mitarbeiter_in wird mit der Betreuung betraut.

Die Vereinsbetreuer an den zwei Standorten verfügen über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, u.a. aus den Bereichen Soziale Arbeit, Jura, Sozialökonomie, Sozialpädagogik.

Supervision, kollegiale Beratung, Fall- und Teambesprechungen sowie Fortbildung sind für unsere multiprofessionellen und transkulturellen Betreuerteams selbstverständlich.